Ob private Einkommensteuererklärungen oder betriebliche Steuererklärungen, diese zu erstellen, gehört genauso zum Angebot wie auch Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen.
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Die steuerlichen Anforderungen an gemeinnützige Vereine sind komplex. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten und die Gemeinnützigkeit sicherzustellen.
Ob private Einkommensteuererklärungen oder betriebliche Steuererklärungen, diese zu erstellen, gehört genauso zum Angebot wie auch Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen.
Die betrieblichen Steuererklärungen für gemeinnützige Vereine zur Erlangung der Freistellungbescheinigung zu erstellen, gehört ebenfalls zu unserem Angebot.
Durch langjährige Erfahrungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts – insbesondere im Bereich der Fort- und Weiterbildung - ist Herr Lüttmann der richtige Ansprechpartner für die Erstellung von Steuererklärungen von gemeinnützigen Vereinen sowie für die Beratung in gemeinnützigkeitsrechtlichen Steuerfragen.
Finanzbuchhaltung - ob klassisch oder zeitgemäß, wir können beides. Wir empfehlen unseren Mandanten allerdings die innovative digitale "Finanzbuchhaltung 2.0". Sparen Sie Zeit und Kosten!
Wir, als Ihr Steuerberater, bieten Ihnen zusätzlich zu den Standardleistungen noch umfangreiche Sonderleistungen an. Hierzu zählen z.B.:
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DATEV Unternehmen online: digital, online, innovativ, papierlos, zeitsparend, kostensparend.
Ihre Vorteile:
Ihre Nachteile:
Hier ein kleines Video:
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung umfasst sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Durch ständige Weiterbildung und ein gutes Netzwerk zu Rechtsanwälten und Notaren werden wir den hohen Anforderungen gerecht.
Des Weiteren bietet dieses Feld der Steuerberatung erhebliche Optimierungspotenziale. Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung einer Lohnkostenoptimierung, welche im Regelfall eine Win/Win-Situation für Sie und Ihre Arbeitnehmer zur Folge hat.
DATEV Unternehmen online "Lohn-Digital"
Wir erbringen u.a. folgende Leistungen für Sie:
Hier ein kleines Video:
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) weichen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben ab und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer zusätzlichen Steuerbilanz.
Des Weiteren sind die Steuerbilanzen seit einigen Jahren auf elektronischem Weg an die Finanzverwaltung zu übermitteln (E-Bilanz) - ein Papierausdruck wird nur noch selten akzeptiert.
Bei der Bilanzierung ist es sinnvoll, Optimierungsentscheidungen zu treffen um einerseits ein möglichst hohes handelsrechtliches Ergebnis auszuweisen (Ratingverbesserung bei Banken) und andererseits einen möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn zu ermitteln (Reduzierung der Steuerbelastung).
Zu unserem Leistungsspektrum gehören dabei alle deutschen Gewinnermittlungsarten für jegliche Rechtsformen.
Neben den gesetzlich geforderten Leistungen bieten wir auch im Segment Jahresabschluss einige Sonderleistungen an, wie z.B.:
Wenn das Finanzamt prüfen möchte!
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung, Durchführung und dem Abschluss der Betriebsprüfung. Außerdem stehen wir Ihnen im möglichen oder notwendigen Klageverfahren zur Seite.