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Privatpersonen
& Familien

Wir unterstützen Privatpersonen und Familien bei Steuererklärungen, Vermögensplanung und Immobilienfragen, um finanzielle Potenziale bestmöglich auszuschöpfen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Unser Leistungsspektrum
für Privatpersonen und Familien

Ob private Einkommensteuererklärungen oder betriebliche Steuererklärungen, diese zu erstellen, gehört genauso zum Angebot wie auch Erbschaft-und Schenkungssteuererklärungen.

Wir erarbeiten mit Ihnen ein individuelles Vermögenskonzept, beginnend mit einer detaillierten Bestandsaufnahme und der Ausarbeitung eines aktuellen Vermögens- und Finanzstatus. Wir erstellen eine Vermögensbilanz und analysieren Ihre Einnahmen und Ausgaben und Liquiditätsverhältnisse. Darauf aufbauend erarbeiten wir auf Basis Ihrer Zielvorstellungen gemeinsam mit Ihnen ein optimales Umsetzungskonzept.

Wir berücksichtigen Ihre persönlichen Ziele und Ihr familiäres Umfeld genauso wie die wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Auch entwickeln wir eine Strategie, wie der geplante Weg bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit abgesichert werden kann. Als Ergebnis erhalten Sie unter Einsatz moderner EDV-Programme einen Bericht, in dem wir Ihnen verständlich darstellen, welchen Weg Ihr Vermögen von jetzt an nach Ihrem Willen nehmen soll.

Ferner kontrollieren wir revolvierend, ob der gewünschte Erfolg auch eingetreten ist und stellen Ihnen die Soll-Ist-Abweichungen verständlich dar. Auf Basis dieser Abweichungen können wir überlegen, ob man durch weitere Maßnahmen Ihr persönliches Ergebnis noch verbessern kann.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Vermögens-Check
  • Altersvorsorge-Check
  • Umfassende Finanz- und Vermögensplanung

Wir erstellen für Sie ein Familien­splitting­konzept, dass unter erbschafts- und schenkungs­steuerlichen Gesichtspunkten eine Vermögens­übertragung von Betriebsvermögen oder Privatvermögen auf ein oder mehrere Kind(er) / Enkelkind(er) vorsieht.

Wir berechnen für Sie Ihren voraussichtlichen Steuervorteil unter Berücksichtigung eventueller Sozialversicherungsbeiträge. Wir lassen von einer Rechtsanwalts- und Notargesellschaft die vertraglichen Regelungen anfertigen und überprüfen diese auf ihre steuerliche Richtigkeit. Ggf. besorgt die Rechtsanwaltsgesellschaft die Genehmigung vom Familiengericht für die Beteiligung von Kindern unter dem 18ten Lebensjahr und regelt die Ernennung eines notwendigen Ergänzungspflegers.

Eine ggf. notwendige Anpassung eines Gesellschaftsvertrages durch die Rechtsanwalts- und Notargesellschaft und steuerliche Überprüfung durch uns sowie etwaige Kosten für einen Notar sind nicht Bestandteil dieser Leistung und sollte gesondert vereinbart werden. Des Weiteren ist ein jährlicher Bericht bei dem Familiengericht durch den Ergänzungspfleger einzureichen.

Unsere Beratung liefert die Antworten auf Ihre Fragen und besteht aus den folgenden Bausteinen:

  • Abbildung der zukünftigen Entwicklung der Immobilie in den Bereichen: Vermögen + Liquidität + Rentabilität
  • Darstellung der voraussichtlichen Zahlungsströme über einen Zeitraum von 30 Jahren als Entscheidungshilfe zur Wahl des richtigen Darlehens.
  • Ermittlung der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. Steuerentlastung

Die Übertragung von Vermögenswerten will gut geplant sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Gerade im steuerlichen Bereich gibt es hier viele zu beachtende Regelungen.

Wir erstellen für Sie die notwendige Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungssteuererklärung und führen sämtliche vom Finanzamt verlangten Bewertungen durch (Grundstücks-/Betriebsbewertung).

Wir erstellen für Sie einen steuerlichen Erbschaft- und Schenkungssteuerplan um Sie bestmöglich auf mögliche Steuerbelastungen vorzubereiten.

Wir zeigen Ihnen steuerliches Optimierungspotential auf und schlagen Ihnen hierbei mehrere Alternativen vor um möglichst hohe Steuereffekte zu erzielen.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Freibetragsausnutzung und steuerlichen Familiengestaltung.

Wenn das Finanzamt prüfen möchte!

Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung, Durchführung und dem Abschluss der Betriebsprüfung. Außerdem stehen wir Ihnen im möglichen oder notwendigen Klageverfahren zur Seite.